vorwinterl. Ruhezeit
Indoorspielplatz für Grundreinigung bis diesen Do., 21.11. geschlossen & Schwimmbad zur jährlichen Renovierung bis Anfang Dezember (mind. 02.12.24) geschlossen; viele weitere Angebote ebenfalls in dieser Zeit nicht geöffnet. Bitte Öffnungszeiten beachten! Buchungen für diesen Zeitraum nur direkt bei unserer Rezeption.
zu den Zeiten

AGB & Hausordnung

Stand: 12/2023

AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen | Südsee-Camp

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Südsee-Camp G. & P. Thiele OHG (Südsee-Camp) als Betreiber des Campingplatzes bzw. Vermieter und dem Campinggast bzw. Mieter. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum per Mail oder Post durch Südsee-Camp bestätigten Angebote. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch Südsee-Camp.

2. Allgemeine Nutzungspflichten
Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes und Einhaltung der Ruhezeiten verpflichtet. Der Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen. Dies gilt auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen.

Pro Campingstellplatz sind max. 6 Personen (Ausnahme: eigene Kinder) buchbar. Es ist nur ein Campingobjekt, d. h. Wohnwagen, Wohnmobil oder Familienzelt pro Stellplatz gestattet. Zusätzliche Zelte für Besucher sind nicht erlaubt.

Für die Mietobjekte ist die Personenzahl auf die maximal zulässige Belegung begrenzt. Campen und Pavillons am Mietobjekt sind nicht gestattet.

3. Buchung / Preise
Mit der Anmeldung/ Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (per Post oder E-Mail) durch Südsee-Camp zustande. Sie erhalten die Buchungsbestätigung maximal nach 5 Tagen, bitte prüfen Sie diese umgehend auf Richtigkeit!

Südsee-Camp behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich erscheint.

Buchungen von alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden von Südsee-Camp storniert. Für alle Ferienzeiten, die Monate Juli, August und die Feiertage ist eine frühzeitige Buchung dringend anzuraten. Dies gilt ebenfalls für besondere Platz- und Mietobjektwünsche in den anderen Monaten. Bitte beachten Sie die Mindestbuchungszeiten und feste An- und Abreisetage.

Allein die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und Daten sind verbindlich. Ausnahmen von dieser Regel können lediglich durch Südsee-Camp gemacht werden, siehe Punkt 23. Altersangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt des Aufenthaltes. Alle mitreisenden Personen sind aus versicherungstechnischen Gründen namentlich und mit Geburtsdatum bei der Buchung anzugeben.

4. Anzahlung / Zahlung / Rechnung
Die fällige Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 50,00 €, überweisen Sie bitte bis zum in Ihrer Buchungsbestätigung angegebenen Termin; den Restbetrag begleichen Sie bitte bis spätestens 30 Tage vor Urlaubsbeginn - jeweils unter Angabe des vermerkten Verwendungszweckes auf das Konto: IBAN: DE59 2406 0300 2490 0176 03, BIC: GENODEF1NBU, bei der Volksbank Lüneburger Heide e.G.. Gehen zu den entsprechenden Terminen (Geldeingang) keine Anzahlung und/oder Restzahlung ein, behalten wir uns das Versenden einer Zahlungserinnerung und das Recht der kostenpflichtigen Stornierung vor. Hiervon abweichende Zahlungsziele sind nur nach Absprache möglich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Südsee-Camp.

Kurzfristige Buchungen: Bei Buchungen bis 30 Tage vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Gästeguthaben unter 5,00 € werden nur in bar ausgezahlt oder Ihrem Gastkonto beim Südsee-Camp gutgeschrieben.

Die Rechnungsanschrift kann aus rechtlichen Gründen nur bis spätestens einen Tag vor Abreise geändert werden. Bitte vor allem bei Firmenrechnungen beachten!

5. Anreise
Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich. Campingstellplätze und Mietobjekte stehen Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Warten Sie bitte bis zur Anreisezeit auf dem Parkplatz gegenüber der Hauptrezeption. Sollte sich Ihre Anreise wesentlich verzögern, verständigen Sie uns bitte. Erfolgt keine Benachrichtigung, können wir das Mietobjekt bzw. den Campingstellplatz nur bis max. 15.00 Uhr am Tag nach der geplanten Anreise für Sie freihalten und werden das Objekt bzw. den Stellplatz dann entschädigungslos anderweitig vergeben.

6. Abreise / Schlüssel
Ferienhäuser, Chalets und Wohnwagen mit Grundreinigung durch Südsee-Camp müssen bis 10.00 Uhr verlassen werden. Die Grundreinigung dieser Objekte wird grundsätzlich vom Südsee-Camp oder einem beauftragten Reinigungsunternehmen vorgenommen. Campingstellplätze sowie Mietwohnwagen mit Selbstreinigung müssen bis spätestens 12.00 Uhr verlassen werden und die Schrankenausfahrt erfolgt sein.

Die Schlüssel und Übergabeprotokolle der Mietobjekte sind zum Zeitpunkt der Abreise an der Anreise-Rezeption abzugeben. Der Verlust eines Schlüssels wird mit je 50,00 € berechnet.

7. Umbuchung
Wenn Sie im bestehenden Vertrag Änderungen vornehmen lassen (Personen, Campingstellplatz/Mietobjekt in gleicher Kategorie oder größer, An- oder Abreisetag 1-2 Tage verschieben), stellen wir Ihnen dafür den neuen Preis und 15,00 € Bearbeitungsgebühr pro Mietobjekt/ Stellplatz in Rechnung.

Umbuchung auf anderen Zeitraum: Wenn Sie den Reisezeitraum komplett ändern lassen möchten, ist dies regulär nur nach einer Stornierung und Neubuchung möglich. Zur Vereinfachung bieten wir Ihnen ab 44 Tage und bis 7 Tage vor Anreise und nach Zahlung des in diesem Zeitraum gültigen Stornobetrags auch eine Terminumbuchung an. Die Stornokosten werden in diesem Fall für die neue Buchung aus Kulanz als Guthaben angerechnet, wenn der neue Reisepreis min. die sonst geltenden Stornokosten abdeckt oder sie übersteigt, die Terminumbuchung erstmalig vorgenommen wird, und der neue Reisetermin im selben oder folgenden Kalenderjahr liegt. Es wird eine Umbuchungspauschale in Höhe von 30,00 € erhoben. Die Terminumbuchung muss schriftlich vor Reiseantritt erklärt werden und der neue Reisezeitraum muss innerhalb von max. 14 Tagen festgelegt werden. Terminumbuchungswünsche, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, werden wie eine reguläre Stornierung behandelt. 

Bei einer Stornierung des neuen Reisetermins verfällt das Kulanz-Guthaben (frühere Stornokosten) und die aktuell geltenden Stornokosten müssen zusätzlich gezahlt werden. Erneute Umbuchungen oder Übertragungen an Dritte sind nicht möglich. Entstandene Stornokosten werden in keinem Fall ausgezahlt.

Umbuchung auf Dritte: Falls es Ihnen unmöglich sein sollte die Reise selbst anzutreten, können Sie ab 44 Tage und bis 7 Tage vor Anreise die komplette Buchung auf einen Dritten übertragen. In diesem Fall berechnen wir Ihnen 30,00 € Umbuchungsgebühr. Für die Rechnung des Ersatzmieters bleiben Sie als Gesamtschuldner haftbar. Eine Teilübertragung von einigen Tagen ist nicht möglich.

8. Rücktritt/Stornierung
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten! Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist
der Eingang der Rücktrittserklärung per Fax: +49 (0)5196 980299, per Post: Südsee-Camp, Südsee-Camp 1, 29649 Wietzendorf oder per
E-Mail: info@suedsee-camp.de.

Treten Sie vom Vertrag zurück, berechnen wir einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € pro Mietobjekt/ Stellplatz sowie gemäß § 537 Abs. 1 BGB eine angemessene Entschädigung nach folgender Aufstellung:

  • Rücktritt bis 45 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
    • 0 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
  • Rücktritt 44 – 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
    • 20 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
  • Rücktritt 29 – 0 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
    • 80 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises

Bei einer späteren Stornierung, späteren Anreise oder vorzeitigen Abreise, oder treten Sie Ihre Reise ohne uns davon in Kenntnis zu setzen nicht an, behalten wir unseren vollen Anspruch auf den Buchungspreis (100% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises). Dies gilt auch, wenn Sie Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen. In diesen Fällen erstatten wir Ihnen etwaige ersparte Aufwendungen.

Mietobjekte und Campingstellplätze, die bis max. 15.00 Uhr am Tag nach der geplanten Anreise nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgte, können vom Südsee-Camp anderweitig genutzt werden. Das Besetzen eines Stellplatzes oder Mietobjekts durch Südsee-Camp bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, da die Gäste in der Regel anderweitig untergebracht werden könnten.

9. Stornierungs-, Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Stornierungs-, Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung. Diese Versicherung ist gültig vom Zeitpunkt der Buchung bis zur Abreise. Die Versicherung tritt in Kraft, wenn eine oder mehrere angemeldete Personen aus folgenden Gründen nicht anreisen können oder vorzeitig abreisen müssen: plötzliche Erkrankungen oder Verletzungen, die so schwer sind, dass aus ärztlicher Sicht ein Aufenthalt nicht möglich ist oder ein Sterbefall von Verwandten 1. Grades. Andere Gründe sind ausgeschlossen. Wenn Sie aus einem der oben genannten Gründe die Reise nicht antreten können, ersetzt Ihnen die Versicherung die dadurch entstehenden Stornierungskosten bei einer Eigenbeteiligung von 20%. Eine Stornierung bzw. ein Rücktritt ist nur dann gültig, wenn die Stornierung dem Südsee-Camp schriftlich vor Anreise oder vor der vorzeitigen Abreise mitgeteilt wird und innerhalb von 14 Tagen eine entsprechende Bescheinigung, z.B. Attest vom Arzt oder Sterbeurkunde, vorgelegt wird.

10. Parken/ E-Autos/ Kennzeichenerkennung
Auf jedem Stellplatz bzw. an jedem Mietobjekt ist ein Parkplatz für einen PKW, an den Ferienhäusern Typ B und C sind zwei Parkplätze vorhanden. Jedes weitere Fahrzeug ist anmelde- und kostenpflichtig. Es stehen kostenpflichtige Mietparkplätze für zusätzliche Fahrzeuge bereit.

Das Parken auf dem Großparkplatz (über Nacht) oder im Eingangsbereich der beiden Haupteingänge ist verboten.

Das Laden von E-Autos an den Mietobjekten oder Stellplätzen ist verboten! E-Tankstellen finden Sie am Indoorspielplatz Piratennest.

Die Schrankenöffnung für die Zufahrt zum Gelände für das bei Ihrer Buchung angegebene Kfz-Kennzeichen erfolgt automatisiert mittels Kennzeichenerfassung. Hierbei wird ausschließlich das Kfz-Kennzeichen bildlich erfasst (keine Personen). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b i.V.m. lit. f DSGVO.

11. Pakete/ Päckchen
Südsee-Camp nimmt keine Pakete und Päckchen von Gästen an. Bitte lassen Sie sich nur in absoluten Notfällen und nach Absprache in der Rezeption Pakete an unseren Campingplatz nachsenden (z.B. Medikamente/ medizinisches Equipment). Ansonsten müssen Pakete an die Packstationen/ Filialen der Umgebung gesendet werden.

12. Besuch
Der Aufenthalt auf dem Südsee-Camp ist nur für angemeldete Personen gestattet. Der Campingplatzgast muss seine Besucher in der Rezeption anmelden und einen Eintritt zahlen. Für zusätzliche Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile muss ein eigener Stellplatz gebucht werden.

13. Gruppen
Als Gruppen gelten eingetragene Vereine, Schulklassen oder Firmen ab 10 Personen mit mindestens einer verantwortlichen Aufsichtsperson, jedoch nur nach Voranmeldung. Das Südsee-Camp behält sich vor, bei Gruppen eine Kaution zu erheben.

14. Schwimmbad / Indoor-Spielplatz / Freizeitangebote / Gastronomie
Das Schwimmbad, der Indoor-Spielplatz, Gastronomien und andere kostenpflichtige Freizeitangebote sind nicht im Übernachtungspreis inkludiert. Keine der angebotenen Aktionen und Freizeitangebote ist Bestandteil des Vertrages. Wenn ein Programm ausfällt, ausgebucht ist oder eine Einrichtung geschlossen bleibt, dann rechtfertigt das keinen Preisnachlass bzw. eine Stornierung.

15. Hunde / Haustiere
Buchungen mit Hunden sind nur in den dafür ausgewiesenen Platzgebieten erlaubt (See-Eck, GT 2000, Tannengrund, Sommerland, Seewald und MC-Plätze). Bei den Mietunterkünften sind Haustiere nur in ausgewählten Chalets gestattet. 

Auf Spielplätzen, am Strand und im Badesee sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten oder Beschwerden kann Südsee-Camp den Hund des Platzes verweisen.

Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände, dem Stellplatz und am Mietobjekt.

16. Öffnungszeiten / Frost
In der Nebensaison gelten für die Rezeptionen, die Shops, die Restaurants, das Schwimmbad, die Animation usw. eingeschränkte Öffnungszeiten. Zeitweise sind nicht alle Platzgebiete und Sanitärgebäude geöffnet. Bitte beachten Sie, dass das Frischwasser auf den Stellplätzen nur verfügbar ist, wenn aus Sicht des Südsee-Camps kein Frost zu erwarten ist.

17. Truppenübungsplatz
In der Lüneburger Heide befinden sich mehrere Truppenübungsplätze. Vor allem in der Vor- und Nachsaison müssen Sie zeitweise mit Ruhestörungen durch Schießübungen rechnen. Südsee-Camp schließt für derartige Belästigungen jegliche Gewährleistung aus.

18. Haftung
Jeder Gast verpflichtet sich das Inventar und den Campingplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Campinggast selbst gegenüber geschädigten Dritten.

Südsee-Camp haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Eine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen, ist ausgeschlossen. Beeinflussung durch höhere Gewalt, z.B. Wetter, Streik, gesetzliche Anordnungen, schließt jede Haftung aus.

Südsee-Camp haftet ferner nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Öl- und Gasversorgung entstehen oder für Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet Südsee-Camp nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campinggelände befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen, dies gilt auch für außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen sowie bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Südsee-Camps.

Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen einer zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

19. Reklamationen
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes oder des Stellplatzes sind seitens des Campinggastes unverzüglich Südsee-Camp zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht bereits während des Aufenthaltes durch den Campinggast gegenüber Südsee-Camp angezeigt worden sind. Südsee-Camp ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

20. WLAN-Zugang/ Einsatz von externen WLAN Empfängern, Repeatern und Verwendung externer Antennentechnik
Südsee-Camp bietet seinen Gästen den Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs (Hotspots) an. Die Bereitstellung erfolgt unentgeltlich, freiwillig und ist nicht Teil der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Übertragungsgeschwindigkeit kann Schwankungen und Störungen unterliegen. In der Regel werden das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails an diversen Standorten ermöglicht. Südsee-Camp behält sich vor Hotspots ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte örtliche Abdeckung der Hotspots. Weitere Bedingungen finden Sie online vor der Anmeldung ins WLAN.

Generell ist die Verwendung von WLAN Repeatern zulässig. Folgende Bedingungen sind von Ihnen als Nutzer unseres Gäste-WLANs zu beachten (wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor Gastgeräte aus dem WLAN-Netz zu entfernen):

1. Es ist untersagt, das vorhandene WLAN Netz mit der SSID Südsee-Camp auszustrahlen bzw. zu verstärken. Gerne können Sie für Ihre Verwendung an Ihrem Platz Ihren Repeater als Client verwenden oder so konfigurieren, dass er eine andere SSID ausstrahlt. Details hierzu entnehmen Sie der Bedienungsanleitung Ihres Hardwareherstellers.

2. Die gesetzlichen Regelungen zur Nutzung von Frequenzbändern und erlaubten Sendeleistungen sind einzuhalten. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von externer Antennentechnik.

21. Platzordnung
Für alle Aufenthalte ist die Platzordnung verbindlich, die an der Rezeption aushängt, auf Wunsch ausgehändigt wird und online abrufbar ist. Wer in grober Weise gegen diese und insbesondere trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten verstößt, wird umgehend vom Platz verwiesen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, den gesamten Aufenthalt zu bezahlen, soweit der Campinggast nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

22. Datenschutz
Südsee-Camp verarbeitet Ihre Daten für den Buchungsauftrag nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sowie zu Marketingzwecken, sofern wir hierzu Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO haben. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Videoüberwachung: Das Südsee-Camp-Gelände wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. DSGVO-konforme Hinweisschilder weisen auf die entsprechenden Bereiche hin. Dies erfolgt auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Prävention vor Diebstahl, Vandalismus und Straftaten, Wahrnehmung des Hausrechts). Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte außerhalb der Zweckbindung erfolgt nicht. Die Löschung der Daten erfolgt automatisiert gem. Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. Art. 5 Abs. 1 lit c und e DSGVO nach 48 Std. Das Aufzeichnungsgerät ist durch geeignete Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO vor Zugriff Unberechtigter geschützt.

In regelmäßigen Abständen führen wir auf dem Südsee-Camp Bild- und Ton-Aufnahmen durch. Falls Sie keine Aufnahme von sich möchten, teilen Sie dies dem Fotografen bzw. Kamerateam bitte sofort mit.

Informationen zum Datenschutz im Südsee-Camp (Transparenz- und Informationspflichten gem. Art. 12 bis 14 DSGVO), sowie Ihre Betroffenenrechte gem. Art. 15 bis 23 DSGVO finden Sie unter: www. suedsee-camp.de/datenschutz.

23. Änderungen der Kataloginformationen
Allein die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und Daten sind verbindlich. Die Angebote und Preise in unserer gedruckten Preisliste entsprechen dem Stand bei Katalogdruck. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Beispielsweise kann durch eine Erhöhung der Energiekosten, der Mineralölsteuer, der Umsatzsteuer oder sonstiger Steuern usw. eine Preiserhöhung begründet werden, wenn dadurch der Verbraucherpreisindex um mehr als 2 Punkte steigt. Über diese Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

23. Streitschlichtungsverfahren
Die Firma Südsee-Camp G. & P. Thiele OHG ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

25. Schlussbestimmungen
Der Campinggast bestätigt mit seiner Buchung, dass seine persönlichen Angaben korrekt sind. Der Campinggast erkennt durch die Annahme der Buchung diese AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist für beide Seiten Soltau, falls der Campinggast Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt der allgemeine Gerichtsstand.

Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

Südsee-Camp Gottfried & Per Thiele OHG
Südsee-Camp 1, 29649 Wietzendorf Telefon: +49 5196 980116
Email: info@suedsee-camp.de | Web: www.suedsee-camp.de

Image

Hausordnung

Was ist erlaubt und was darf man bei uns im Südsee-Camp nicht?

Gemeinsam wollen wir einen Ort schaffen, an dem ihr euch wohlfühlt, den Alltag hinter euch lassen könnt und euren Urlaub als Familie genießt.

Damit uns das bestmöglich gelingt, haben wir unsere Erfahrungen in unseren hauseigenen Regeln niedergeschrieben.
Diese Bitte an alle Urlauber, Besucher und Tagesgäste schafft die Grundlage für euren Aufenhalt im Südsee-Camp. Mit eurem Aufenthalt auf unserem Gelände stimmt ihr der Südsee-Camp Haus- und Platzordnung zu und tragt zur Einhaltung der Regeln für ein rücksichtsvolles Miteinander bei.

Wir danken euch dafür und wünschen euch einen wunderbaren Urlaub und Aufenthalt bei uns im Südsee-Camp!  🧡🌴🏖  Euer Team vom Südsee-Camp

 Tipp:  Du hast eine Frage zu einem bestimmten Thema?
Viele Infos aus unserer Hausordnung findest du auch in unserem FAQ, siehe orangener Button mit dem "?" unten rechts.

Infos für alle auf unserem Campingplatz- und Ferienresort-Gelände: